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Rechtsverlust nach § 28 WpHG

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Die Stimmrechtsmitteilungspflichten nach §§ 21 ff. WpHG sind komplex ausgestaltet. Es droht noch dazu der Verlust der Aktionärsrechte nach § 28 WpHG, wenn die Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt werden. Seit den Verschärfungen durch das Risikobegrenzungsgesetz weist § 28 WpHG eine hohe innere Komplexität und große wirtschaftliche Relevanz auf. Urszula Nartowska erläutert systematisch die Voraussetzungen und die Rechtsfolgen eines möglichen Rechtsverlusts. Der besondere Schwerpunkt des Bandes liegt auf den Exkulpationsmöglichkeiten des betroffenen Meldepflichtigen sowie auf den zeitlichen Grenzen des Rechtsverlusts. Nicht zuletzt leistet der Band auch einen Beitrag zur Bestimmung der Pflichten der Organe der Emittenten im Zusammenhang mit dem Rechtsverlust nach § 28 WpHG.

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Rechtsverlust nach § 28 WpHG, Urszula Nartowska

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2013
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