Softwarepatente in den USA und Deutschland
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In dem Wettbewerb der Technologiebranche wird es immer wichtiger, die eigenen Innovationen zu schützen. Das Patentrecht bietet dabei einen umfassenden Schutz für gewerbliche Erfindungen. Unter welchen Voraussetzungen der patentrechtliche Schutz auch für Software erlangt werden kann, wird in diesem Buch behandelt. Das Patentrecht ist ein technisches Schutzrecht, das es bereits seit dem 19. Jahrhundert gibt. Mit der Frage der Patentierbarkeit von Software steht das Patentrecht vor neuen und z. T. sehr grundlegenden Überlegungen: Ist Software patentierbar? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Software dem patentrechtlichen Schutz zugänglich wird? Kann Software überhaupt eine Erfindung sein oder handelt es sich um Programme für Datenverarbeitungsanlagen, die als solche nicht patentierbar sind? All diese Fragen stellen das Patentrecht vor neue Herausforderungen. In diesem Buch werden verschiedene Aspekte dazu sowohl nach deutschen, als auch nach U. S.-amerikanischem Recht betrachtet. In der globalisierten Welt reicht es zudem nicht mehr aus, das eigene Produkt nur auf einem nationalen Markt schützen zu lassen. Neben der Rechtslage in Deutschland wird in dem Buch auch die Patentierbarkeit von Software nach amerikanischem Recht dargestellt. Das U. S.-amerikanische Patentsystem unterscheidet sich grundlegend vom deutschen Patentsystem. Deutsche Unternehmen müssen daher sowohl das Recht ihres Heimatlandes kennen, als auch das Recht auf einem der größten Export- und Zielmärkte. Besonders bei Fragen zur Patentierbarkeit von Software kommt es dabei auch auf die jeweilige Rechtsprechung an. Die deutsche Rechtsprechung zur Patentierbarkeit begann mit der „Dispositionsprogramm“-Entscheidung des BGH Ende der 1970er Jahre und wird in ihrer Entwicklung bis in die heutige Zeit dargestellt. Auch in den U. S. A. gab es einige wichtige Entscheidungen zu diesem Thema. Hier werden die Entscheidungen von Gottschalk v. Benson aus dem Jahr 1972 bis zur aktuellsten Entscheidung Bilski v. Kappos dargestellt. In beiden Rechtsordnungen hat die Rechtsprechung den Umgang mit Softwarepatenten grundlegend beeinflusst.