Strafrechtliche Gesetzlichkeit als Prinzip?
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«Freiheit bedeutet, von nichts anderem abhängig zu sein als von den Gesetzen.» Dieser Satz Voltaires ist Leitgedanke dieser Untersuchung über historische und aktuelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips. Das strafrechtliche Gesetzlichkeitsprinzip ist verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 2 GG verankert. Es beinhaltet Gebote und Verbote an den Gesetzgeber und den Gesetzesanwender, um die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger zu wahren. Diese althergebrachten Grundsätze stoßen aktuell mehr denn je an Grenzen: Gesellschaftliche Konflikte, politisch motivierte Gesetzgebungen und supranationale Konstellationen führen zu einer Relativierung dieses verfassungsrechtlichen Grundsatzes. Daher müssen sich insbesondere alle Rechtsanwender immer wieder die Frage nach der Bedeutung und dem Kern strafrechtlicher Gesetzlichkeit stellen. Kann zudem dieser Grundsatz erkenntnistheoretisch als absolut geltendes Prinzip gedacht und in der Strafrechtspraxis umgesetzt werden? Neben der Darstellung der Konfliktsituationen soll diese Arbeit einen eigenen Lösungsansatz liefern, um strafrechtliche Gesetzlichkeit konsequent als Prinzip umzusetzen. Hierfür wird die Bedeutung des strafrechtlichen Gesetzlichkeitsprinzips etymologisch, historisch und philosophisch untersucht. Die Arbeit verbindet schließlich die verschiedenen Untersuchungsansätze und arbeitet neue Erkenntnisse und Handhabungsmöglichkeiten zwischen praktischen Bedürfnissen und absoluten Grundsätzen heraus.