Ewiges Recht?
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Naturrechtstheorien gelten in Ethik und Rechtsphilosophie zumeist als obsolet und sind seit langem einer breiten Kritik ausgesetzt. Die Untersuchung der Methodik, Systematik und Tragfähigkeit gegenwärtiger Naturrechtskonzepte zeigt jedoch, dass die Rede vom Naturrecht nicht vorschnell aufgegeben werden sollte. Naturrechtstheorie ist die Hermeneutik einer grundlegenden normativen Beschaffenheit von Praxis überhaupt und soll eine gemeinsame Grundlage von Moral und positivem Recht erschließen, indem sie die einzelnen Teilpraxen als Momente eines Ganzen begreiflich macht. Naturrechte sind dabei solche Rechte, wie sie heute vor allem als Grund- und Menschenrechte gedacht werden. Jan Leichsenring thematisiert das grundsätzliche Verhältnis von Naturrecht zu Gegenständen, die häufig für Kritik an demselben sorgen, unter anderem Metaphysik, Tradition, theologische Bezugspunkte und positives Recht.