Gefahrgut-Beförderung durch Tunnel
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Seit 1. Januar 2010 sollen alle ADR-Staaten die komplizierten Tunnelvorschriften umgesetzt und eventuell vorhandene Tunnel entsprechend gekennzeichnet haben. Dann muss der Fahrer nach Zwischenladungen möglicherweise direkt vor einem Tunnel, der mit einer bestimmten Tunnelkategorie gekennzeichnet ist, entscheiden, ob er mit seinen gefährlichen Gütern hindurchfahren darf oder einen größeren Umweg in Kauf nehmen muss. Entscheidet er falsch, kann das ein Bußgeld von € 500,- nach sich ziehen! Diese "Wandtafel Gefahrgutbeförderung durch Tunnel“ hilft ihm, Bußgelder und unnötige Umleitungsstrecken zu vermeiden. Durch 7 Felder mit Fragen und Antworten wird der Fahrer Schritt für Schritt zur richtigen Entscheidung geführt. Je ein Beispiel für Stückgut- und für Tankbeförderung verdeutlicht diesen Weg. Außerdem werden Freistellungen, nationale und internationale Verkehrszeichen, die Tunnelkategorien und das Verhalten in Notfällen übersichtlich dargestellt. Die Wandtafel (mit Aufhänger) dient als Lehrmaterial.