Das präventive Eingreifen der Staatsaufsicht über Sozialversicherungsträger
Autoren
Mehr zum Buch
Die Staatsaufsicht über Sozialversicherungsträger wird als notwendiges Korrelat der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung angesehen. Geregelt hauptsächlich in den §§ 87 ff. SGB IV, versteht sie sich in erster Linie als nachträglich-korrektives Eingreifen bei Rechtsverstößen. Das zunehmende Einwirken wettbewerblicher Elemente in der Sozialversicherung setzt die Versicherungsträger verstärkt der Notwendigkeit wirtschaftlich relevanter Entscheidungen aus, deren Fehlgehen existenzielle Auswirkungen auf die Sozialversicherungsträger selbst und auf die Versicherten zeitigen können, wie etwa die Schließung der City-BKK im Jahr 2011 belegt. Es drängt sich die Frage auf, inwiefern die Staatsaufsicht in dieser Hinsicht über Einwirkungsmöglichkeiten zur Sicherung der wirtschaftlichen Fortexistenz der Sozialversicherungsträger verfügt. Diese haben ggf. präventiven Charakter und enthalten prognosehafte Einschätzungen und können deshalb mit der gesetzlich verbürgten Selbstverwaltung kollidieren. Die meisten existenten Abhandlungen beschäftigen sich mit dem traditionellen Verhältnis der Staatsaufsicht gegenüber der Selbstverwaltung im Sinne der nachträglich-korrektiven Variante. Soweit präventive Einwirkungsmöglichkeiten behandelt werden, liegt ihnen meist ein enges Verständnis des Begriffs zugrunde. Andere Autoren versuchen, das Problem durch die Konzeption eines neuen Aufsichtsverständnisses unter Zugrundelegung verwaltungswissenschaftlicher oder ökonomischer Steuerungsmodelle zu umgehen. Die Untersuchung klärt, ob mit Hilfe dieser Modelle auch eine Grundlage für Handlungsbefugnisse der Aufsicht im prognostisch-wirtschaftlichen Bereich zu begründen sind. Sie analysiert das grundsätzliche Verhältnis zwischen Staat und Versicherungsträgern und entwickelt daraus teilweise neue Ansätze zur Lösung des Spannungsverhältnisses. Damit leistet sie einen Beitrag zur Klärung der Beziehungen der Staatsaufsicht zur Selbstverwaltung im Bereich prognostisch-wirtschaftlicher Entscheidungen.