Die Berücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz nach der Reform des Zivilprozesses
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Das Zivilprozessreformgesetz hat den Charakter der Berufungsinstanz tiefgreifend umgestaltet. Die nach dem „alten“ Recht bestehende Möglichkeit der Parteien, auch in der Berufungsinstanz umfassend den in der ersten Instanz gehaltenen Sachvortrag zu ergänzen, hat der Reformgesetzgeber abgeschafft. Mit der Umgestaltung des sog. Novenrechts sind neue Probleme entstanden, die in dieser Arbeit untersucht werden. Die Untersuchung beginnt mit den Grundlagen des durch das Berufungsgericht zugrunde zu legenden Prozessstoffs. Darüber hinaus werden die wichtigsten Einzelprobleme des neu gestalteten Novenrechts behandelt. Es wird der Umgang mit in der Berufungsinstanz neuem, aber unstreitigem Sachvortrag diskutiert. Die Frage, wie erstmals in der Berufungsinstanz erhobene Einreden (z. B. Verjährung) behandelt werden können, wird beantwortet. Schließlich wird untersucht, ob das neu gestaltete Novenrecht den Schranken der prozessualen Grundrechte gerecht wird.