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Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte

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Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 wurde auf Verfassungsebene eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit eingerichtet. Mit 1. Jänner 2014 nehmen die neuen Verwaltungsgerichte erster Stufe ihre Tätigkeit auf. Für das Bundesverwaltungsgericht und die neun Landesverwaltungsgerichte wurde mit Artikel 1 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 ein eigenes Bundesgesetz über das Verfahren der Verwaltungsgerichte (Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwGVG) geschaffen. Das Verfahrensrecht des Verwaltungsgerichtshofes ist weiterhin im VwGG geregelt, welches mit Artikel 3 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz 2013 an die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst wurde. Weiters wurden einige nach dem VwGG vorgesehene Verfahrensschritte und Entscheidungen den Verwaltungsgerichten übertragen. Das Übergangsrecht regelt das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz. Diese Gesetze sind in ihrer novellierten Fassung Gegenstand dieses Kurzkommentars und werden mitsamt den Materialien (RV, AB, Änderungen im Plenum, Initiativantrag) dargestellt und praxisorientiert kommentiert. Stand: 11. Juli 2013, unter Berücksichtigung der Novelle BGBl I Nr.122/2013 zum VwGVG, VwGG und VwGbk-ÜG.

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Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte, Karl Eder

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2013
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