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Regionale Steuerautonomie vor dem europäischen Beihilferecht

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Mit dem „Azoren-Urteil“ hat der EuGH klargestellt, dass regionale Steuerautonomie unter gewissen Bedingungen mit dem europäischen Beihilferecht kompatibel ist und entsprechende Kriterien aufgestellt. Demnach tritt beim Vorliegen „wirklicher“ Autonomie das Beihilferecht hinter die konstitutionellen Strukturen der Mitgliedstaaten zurück. Liegt keine Autonomie vor, stellen lokale begrenzte Steuermaßnahmen selektive Maßnahmen dar und sind somit als Beihilfen zu notifizieren. Das Werk befasst sich mit den Besonderheiten der Entscheidung und analysiert deren Auswirkungen auf betroffene Gebietskörperschaften wie Gibraltar, Schottland oder das Baskenland. Insbesondere werden die den deutschen Gemeinden zugewiesenen Steuerrechtsetzungskompetenzen anhand der aufgestellten Autonomiekriterien auf ihre beihilferechtliche Kompatibilität hin untersucht und in den Kontext der europäischen Rechtsprechung eingebettet.

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2013

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