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Der Unternehmenskaufvertrag als Vertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer
Unter besonderer Berücksichtigung von tariflichen Bezugnahmeklauseln
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Die Arbeit untersucht, inwieweit Regelungen in einem Unternehmenskaufvertrag geeignet sind Ansprüche der Arbeitnehmer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter zu begründen. Während sich dies dem Grunde nach für eine Vielzahl von Fällen, wie zum Beispiel dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, einer Standortgarantie und Ähnlichem als unproblematisch bejahen lässt, ergeben sich in Bezug auf tarifliche Zusicherungen bzw. Bezugnahmen zahlreiche und von der Literatur bisher kaum beachtete Probleme. Ausgehend davon wird unter anderem der Frage nachgegangen, wie eine tarifliche Bezugnahme in einem Unternehmenskaufvertrag auszulegen ist und ob aus dem gewollten Vertrag zu Gunsten Dritter nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter wird.
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Der Unternehmenskaufvertrag als Vertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer, Eva-Maria Reuter
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2013
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- Titel
- Der Unternehmenskaufvertrag als Vertrag zu Gunsten der Arbeitnehmer
- Untertitel
- Unter besonderer Berücksichtigung von tariflichen Bezugnahmeklauseln
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Eva-Maria Reuter
- Verlag
- PL Acad. Research
- Erscheinungsdatum
- 2013
- ISBN10
- 3631627300
- ISBN13
- 9783631627303
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Die Arbeit untersucht, inwieweit Regelungen in einem Unternehmenskaufvertrag geeignet sind Ansprüche der Arbeitnehmer im Wege eines Vertrags zu Gunsten Dritter zu begründen. Während sich dies dem Grunde nach für eine Vielzahl von Fällen, wie zum Beispiel dem Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen, einer Standortgarantie und Ähnlichem als unproblematisch bejahen lässt, ergeben sich in Bezug auf tarifliche Zusicherungen bzw. Bezugnahmen zahlreiche und von der Literatur bisher kaum beachtete Probleme. Ausgehend davon wird unter anderem der Frage nachgegangen, wie eine tarifliche Bezugnahme in einem Unternehmenskaufvertrag auszulegen ist und ob aus dem gewollten Vertrag zu Gunsten Dritter nicht ein Vertrag zu Lasten Dritter wird.