Der Mengenvertrag in den Rotterdam Regeln als privatautonomieförderndes Ordnungskonzept im Seehandel
Autoren
Mehr zum Buch
Den jüngsten Versuch einer Harmonisierung des internationalen Seetransportrechts unternehmen die so genannten „Rotterdam Regeln“, indem sie die gegenwärtigen tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten der Güterbeförderung auf See berücksichtigen. Deutlich wird dies zum einen am Geltungsbereich der Konvention, der bis zur Beförderung von „Tür zu Tür“ erweitert wurde, um die veränderten Anforderungen an die Serviceleistungen des maritimen Sektors mit dem korrespondieren Regelwerk zu harmonisieren. Zum anderen versucht die internationale Seerechtsgemeinschaft mit der Normierung des Mengenvertrages in der Rotterdamer Konvention noch deutlicher als mit der Anwendungsausdehnung, den aktuellen wirtschaftlichen Realitäten Rechnung zu tragen. Die Wahl dieser Vertragsform ermöglicht den Vertragsparteien eine Abweichung von den allgemeinen und zwingenden einheitlichen Haftungsregeln zu Gunsten einer möglicherweise im jeweiligen Einzelfall ökonomisch effizienteren Parteivereinbarung. Indem die Rotterdam Regeln die Parteien erstmalig in der Geschichte der modernen Seetransportkonventionen in die Lage versetzen, ihrem Seefrachtgeschäft einen eigenen Regelungsrahmen zu geben und von einer vorgegebenen Standardordnung abzuweichen, markieren sie eine unübersehbare und bemerkenswerte Neuerung in der bisherigen Regelungstradition internationaler Seetransportübereinkommen. Es stellt eine Abkehr von der tradierten Gegensätzlichkeit von Absender- bzw. Empfänger- und Befördererinteressen dar, hin zu einer eigenverantwortlichen Kooperation beider Seiten unter gleichberechtigter Interessenwahrung. Gegenstand der Untersuchung ist, ob es mit Hilfe des Mengenvertrages in den Rotterdam Regeln gelingt, einen angemessenen Ausgleich zwischen Schutzbedürftigkeit und Dispositionsfreiheit der Parteien von Seefrachtverträgen zu schaffen. Dazu analysiert der Autor, ob der Mengenvertrag selbst in der Konvention eine sach- und interessengerechte Regelung erfahren hat und ob die weiteren Vorschriften des Übereinkommens, die mit dem Vertragstypus gemeinsame Berührungspunkte aufweisen, mit dem Mengenvertrag einen Regelungsrahmen bilden, der die in der Präambel der Rotterdam Regeln genannten Schutz- und Ordnungsziele fördert.