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Das straßenrechtliche Nutzungsregime im Umbruch

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BASt S 81: Das straßenrechtliche Nutzungsregime im Umbruch – Aktuelle Fragen des Planungsrechts – Referate eines Forschungsseminars des Arbeitskreises 'Straßenrecht' am 17./18. September 2012 in Bonn W. Durner 48 Seiten, ISBN 978-3-95606-038-0, 2013, EUR 15,00 Manssen diskutiert das Generalthema des Forschungsseminars, ob sich „das straßenrechtliche Nutzungsregime“ tatsächlich im Umbruch“ befindet, und diagnostiziert eine Gewichtsverschiebung vom Straßenrecht hin zum Straßenverkehrsrecht. Das klassische Straßenrecht habe immer weniger zur Weiterentwicklung des Straßenwesens beizutragen. In diesem Zusammenhang behandelt er auch neue Verkehrskonzepte wie 'Simply City' und 'Shared Space'. Siegels Beitrag über Grundrechtsgebrauch auf öffentlichen Straßen verdeutlicht anhand aktueller Beispiele die praktische Bedeutung des Straßenrechts bei der Verwirklichung von Grundrechten. Nach seiner Einschätzung verfügt das Straßenrecht insoweit nach wie vor ein adäquates Steuerungspotenzial. Etwaige Lücken könnten durch das Straßenverkehrsrecht, vor allem aber durch eine ergänzende Heranziehung des Polizeirechts geschlossen werden. Der Beitrag von Enderle über „Grenzüberschreitende Infrastrukturen – Planungs- und naturschutzrechtliche Besonderheiten“ bezieht sein Anschauungsmaterial von dem Projekt der Fehmarnbelt- Querung. Als typische Abstimmungsprobleme bei der Planung und Genehmigung grenzüberschreitender Projekte behandelt sie namentlich die Frage der Linienbestimmung sowie grenzüberschreitende Verträglichkeitsprüfungen für FFH- und Vogelschutzgebiete. Der abschließende Beitrag von Durner „Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz 2011“ stellt dar, dass die in diesem Gesetz geschaffene neue „Fachplanung“ des Bundes teils Elemente des Raumordnungsverfahrens, teilweise jedoch auch solche der straßenrechtlichen Linienbestimmung und der standortbezogenen Raumordnungsziele aufweist. Letztlich folgt die Bundesfachplanung im Hinblick auf die Bindungswirkung im Wesentlichen dem Modell des § 4 ROG. Das Modell des NABEG mag für den Netzausbau sachgerecht sein, erscheint jedoch im sonstigen Infrastrukturbereich unrealistisch.

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2013

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