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Die Kommission zur Verhütung von Folter

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Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zählen zu den schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen, die die Menschenwürde sowie Körper und Seele zerstören. Die Kommission zur Verhütung von Folter besucht alle Orte des Freiheitsentzugs in der Schweiz, um diesen Verletzungen vorzubeugen. Dieser Besuchsmechanismus basiert auf dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter (OPCAT), das Folterprävention auf universeller Ebene verankert. Die Vertragsstaaten verpflichten sich zur Einrichtung nationaler Präventionsmechanismen (NPM), die unabhängig und mit kompetentem Personal arbeiten müssen. Die Mitglieder der NPM sollten eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter, ethnischen Gruppen und nationalen Minderheiten gewährleisten. Ihnen muss der Zugang zu allen Orten des Freiheitsentzugs sowie zu relevanten Informationen und Personen in Gewahrsam ermöglicht werden. Die Beobachtungen und Empfehlungen der NPM werden in Berichten an die zuständigen Behörden übermittelt. Die Schweiz ratifizierte das OPCAT am 24. September 2009 und setzte die Kommission zur Verhütung von Folter als NPM ein. Die Autorin analysiert den schweizerischen NPM im Hinblick auf völkerrechtliche Vorgaben, die Praxis der Kommission sowie einen Rechtsvergleich mit Deutschland und Liechtenstein und untersucht die effektive Umsetzung des OPCAT durch die Schweiz.

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Die Kommission zur Verhütung von Folter, Francine Hungerbühler

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2013
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