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Die notarielle Belehrungspflicht bei ungesicherten Vorleistungen

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Die doppelte Belehrungspflicht des Notars im Falle ungesicherter Vorleistungen leitet der BGH spätestens seit 1994 aus der Rechtsbelehrungspflicht nach § 17 Abs. 1 BeurkG ab. Diese Abkehr von der betreuenden Belehrungspflicht bedeutet eine stärkere Verpflichtung des Notars sowie eine Aufwertung seiner Schutzfunktion und hat praktische Relevanz. Bei der Untersuchung von Gründen, Folgen und der Rechtfertigung dieses Rechtsprechungswechsels betrachtet die Autorin zunächst die Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Rechtsprechung von RG und BGH zur Fallgruppe der ungesicherten Vorleistungen auf. Schließlich setzt sie sich mit der dogmatischen Unterscheidung und Systematisierung von Rechtsbelehrungspflicht und betreuender Belehrungspflicht auseinander und legt dar, dass und warum die Einordnung der notariellen Belehrungspflicht bei ungesicherten Vorleistungen unter die betreuende Belehrungspflicht nach § 14 Abs. 1 S. 2 BNotO sachgerecht und, auch im Interesse der Parteien, ausreichend ist.

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2013

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