Kursmanipulation
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ie vorliegende Arbeit beleuchtet den Straftatbestand der Kursmanipulation aus rechtshistorischer, rechtsdogmatischer und empirischer Sicht. Nebst einer Darstellung der Entstehungsgeschichte von Art. 161bis StGB und Art. 40a BEHG und einer umfassenden Kommentierung des Kursmanipulationstatbestandes wird einerseits – gestützt auf die Ergebnisse einer eigens zu diesem Zweck durchgeführten empirischen Untersuchung – die Frage beantwortet, welches die Ursachen dafür sind, dass es in der Schweiz bislang zu keiner einzigen Anklage betreffend Kursmanipulation gekommen ist. Andererseits wird die dieser Arbeit zugrunde liegende zentrale Forschungsfrage beantwortet, ob die Strafnorm der Kursmanipulation de lege ferenda unverändert beibehalten werden soll, revidiert werden muss oder allenfalls ersatzlos zu streichen ist.