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Verwaltungszivilprozessrecht

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Subjektiv-öffentliche Rechte gegenüber der staatlichen Verwaltung sind im Zivilrechtsweg durchzusetzen, wenn Sonderzuweisungen dies vorsehen oder die Verwaltung privatrechtlich handelt. Welche prozessualen Probleme dadurch auftreten, untersucht der Verfasser umfassend im Hinblick auf verfassungs- und europarechtliche Vorgaben. Als Lösung wird ein Verwaltungszivilprozessrecht entwickelt, das die Idee des Verwaltungsprivatrechts auf das Prozessrecht überträgt. Die Regelungen des Zivilprozessrechts werden der besonderen Prozesssituation entsprechend verfassungs- und europarechtskonform ausgelegt und durch Analogien aus dem Verwaltungsprozessrecht ergänzt. Einen Schwerpunkt der Arbeit bildet die Bewältigung von Informationsdefiziten des Rechtsschutzsuchenden gegenüber der Verwaltung.

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2013

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