Kartellrechtliche Kronzeugenprogramme und Datenschutzrecht
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Die Kooperation mit staatlichen Stellen kann sich für Unternehmen als sehr vorteilhaft erweisen. Sie erfordert regelmäßig aber auch eine weitreichende Informationsweitergabe durch das Unternehmen an die staatlichen Stellen. Ein Beispiel hierfür ist die Kooperation im Rahmen eines kartellrechtlichen Kronzeugenprogrammes. Diese Studie untersucht die diesbezüglichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und Grenzen. Sie beleuchtet dabei die freiwillige Kooperation sowohl mit nationalen als auch mit U. S.-Behörden. Zugleich rückt sie die Kooperation in den Kontext von Compliance. Es wird herausgearbeitet, ob und in welchem Umfang die Übermittlung personenbezogener Daten an die staatlichen Stellen zulässig ist. Die Arbeit soll zudem allgemein einen Beitrag zur Diskussion um die Rechtmäßigkeit internationaler Datentransfers in – aus datenschutzrechtlicher Sicht – unsichere Drittstaaten leisten.