Umbauten und Renovierungsarbeiten durch den Pächter
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Das Schiedsgutachten wurde im Rahmen einer vor dem Landwirtschaftsgericht ausgetragenen Pachtstreitigkeit vor dem Landwirtschaftsgericht erstellt. Seine Besonderheit liegt zum einen in dem Bewertungsobjekt, einer denkmalgeschützten Burganlage, die zu Pachtbeginn nicht bewohnbar war und erst durch die Umbau- und Renovierungsmaßnahmen des Pächters bewohnbar wurde. Weiterhin wurden in der Burganlage ehemalige Stallanlagen zu Wohnraum umgebaut. Als weitere Besonderheit ist die lange Pachtdauer mit 31 Jahren zu nennen, in der die Immobilie durch die Pächter genutzt und instand gehalten wurde. Laut gerichtlichem Vergleich sollte für die durchgeführten Umbau- und Renovierungsmaßnahmen der gemeine Wert ermittelt werden. Mit dem Schiedsgutachten wurde eine Lösung erarbeitet, die für beide Parteien akzeptabel war. Nach der „Peters´schen Formel“ wurden die denkmalbedingten Instandhaltungskosten ermittelt und zum Vergleich die Instandhaltungskosten gemäß der II. Berechnungsverordnung für Wohnen gegenübergestellt. Zur Absicherung dieser ermittelten Werte wurden in einer weiteren Berechnung über die Richtlinie für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) die Berechnungen validiert.