Gewalt und Psyche
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Der Tagungsband beleuchtet das ethisch brisante Thema „Zwangsbehandlung“, das durch zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts eine neue Aufmerksamkeit erfahren hat. Das Bundesverfassungsgericht erklärte zwei landesrechtliche Regelungen des Maßregelvollzugs für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit für nichtig. In der Folge zog der Bundesgerichtshof Konsequenzen aus diesen Beschlüssen für den Bereich der Unterbringung auf Grundlage des Betreuungsrechts. Unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung erklärte er, dass die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches den Anforderungen an eine gesetzliche Ermächtigung nicht genügen. Auf der interdisziplinären Tagung des Instituts für Medizinische Ethik und Geschichte der Medizin der Ruhr-Universität Bochum diskutierten Psychiater, Medizinethiker und Juristen die Voraussetzungen der Zwangsbehandlung und die Auswirkungen der Gerichtsbeschlüsse auf die Praxis. Sie reflektierten die Anforderungen an ein neues Gesetz und hinterfragten die medizinische Indikation der Zwangsbehandlung.