Mistrades bei Börsengeschäften
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Wenn es infolge eines Fehlers beim Zustandekommen von Börsengeschäften zu nicht marktgerechten Preisen kommt, spricht man von Mistrades. Die Börsen sehen hierfür in ihren Geschäftsbedingungen regelmäßig Aufhebungsmöglichkeiten vor. Diese Arbeit untersucht öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Aspekte einer Aufhebung. Im öffentlich-rechtlich ausgestalteten Börsenhandel wird die Vertragsaufhebung als Verwaltungsakt eingeordnet. Dies führt zur Auseinandersetzung mit Fragen der Berufs- und Eigentumsfreiheit. Die Ähnlichkeit eines Mistrades mit den Anfechtungsgründen des Bürgerlichen Gesetzbuches leitet zu einer privatrechtlichen Beurteilung sowie dem Aufsuchen von Gestaltungsmöglichkeiten im Mehrpersonenverhältnis. Schließlich werden die einzelnen Mistrade-Regelungen der deutschen Börsen behandelt.