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Die Beteiligung am Kartell

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„Die Beteiligung am Kartell“ behandelt die Frage, wer als Beteiligter eines von Art. 101 Abs. 1 AEUV umschriebenen Verhaltens anzusehen ist und damit den möglichen Sanktionen (Bußgeld, Schadensersatz) ausgesetzt ist. Dabei werden eine Vielzahl von Konstellationen, in denen die Beteiligteneigenschaft zu problematisieren ist, anhand der Rechtsprechung der europäischen Gerichte und der Praxis der Kommission behandelt: u. a. AC-Treuhand Konstellation; Beteiligung der Mitglieder eine Unternehmensvereinigung, wenn die Unternehmensvereinigung einen gegen Art. 101 Abs. 1 AEUV verstoßenden Beschluss fasst; Unternehmen die einem laufenden Kartell beitreten, solche die es wieder verlassen; die Beteiligung an der einzigen und fortgesetzten Zuwiderhandlung u. a. Der von Rechtsprechung und Kommission auf Tatbestandsseite weit verstandene Beteiligtenbegriff wirft auf Rechtsfolgenseite zusätzliche Probleme auf, insbesondere vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Regelungen in den nationalen Rechtsordnungen. Es wird u. a. untersucht, ob beim Schadensersatz oder beim Bußgeld zwischen den Formen und Intensitäten der Beteiligung zu differenzieren ist und welcher Unternehmensträger an einem kartellrechtlichen Verhalten „beteiligt“ ist, da Adressaten des Kartellverbots nach Art. 101 AEUV Unternehmen im Sinne einer „wirtschaftlichen Einheit“ sind, was eine Rechtspersönlichkeit nicht voraussetzt.

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2014

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