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Reichweite und Bedeutung der berufsrechtlichen und strafrechtlichen Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts

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In diesem Buch wird die Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts unter Berücksichtigung des § 43a Abs. 2 BRAO, der Satzungsbestimmung des § 2 BORA und des § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB beleuchtet. In den ersten drei Teilen werden die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verschwiegenheitspflicht in Berufsrecht und Strafrecht, die Grenzen der Verschwiegenheitspflicht und einzelne Fallgruppen und Problemstellungen erläutert, während sich der vierte Teil einem Ausblick widmet. Im ersten Teil wird neben den jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen der Normen insbesondere der Normzweck der berufsrechtlichen und strafrechtlichen Regelungen herausgearbeitet und anhand dessen die Problematik des Schutzes von Drittgeheimnissen, welche einen Schwerpunkt der Arbeit bildet, sowie die Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht und hierbei insbesondere die Verfügungsbefugnis bei drittbezogenen Informationen dargelegt. Im Rahmen der Grenzen der Verschwiegenheitspflicht (zweiter Teil) geht die Verfasserin bei den gesetzlichen Ausnahmen auf Auskunftspflichten nach dem Geldwäschegesetz, Anzeigepflichten nach §§ 138, 139 StGB, Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, Regelungen der staatlichen Überwachung, Grenzen des Zeugnisverweigerungsrechts, Beschlagnahmebeschränkungen, Einleitung der Zwangsvollstreckung gegen den Mandanten und Rechtsanwalt, Insolvenz des Rechtsanwalts, Grenzen der Verschwiegenheitspflicht im Steuerrecht, insbesondere im Rahmen von Bewirtungsaufwendungen und die Frage der Zulässigkeit der Korrespondenz per E-Mail und Fax ein. Hinsichtlich der Zwangsvollstreckung gegen den Rechtsanwalt wird die am 01.01.2013 in Kraft getretene Reform der Sachaufklärung beleuchtet, zumal seither bereits vor Beginn einzelner Vollstreckungsmaßnahmen mit dem ersten Tag der Vollstreckung eine Vermögensauskunftspflicht besteht, wenn eine gütliche Erledigung nicht zustande kommt. Diesbezüglich wird erörtert, in welchem Stadium der Rechtsanwalt seine Verschwiegenheitspflicht durchbrechen darf. Auch im Hinblick auf die Zeugenstellung des Rechtsanwalts, den Kollisionsfall der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht mit dem Steuerrecht, die Korrespondenz per E-Mail und Fax und die Kanzleiveräußerung ohne die Einwilligung der betroffenen Mandanten in die Übergabe der Handakten werden Vorschläge für neue gesetzliche Regelungen unterbreitet. Im dritten Teil geht die Verfasserin im Rahmen der Sonderprobleme unter anderem auf die Frage des Outsourcings von Sekretariatsdienstleistungen ein, welchem besondere Aktualität zukommt. Kleinere Anwaltskanzleien ohne eigenes Sekretariat unterhalten aus Kostengründen immer häufiger externe Schreib- und Telefonsekretariate, aber auch Großkanzleien haben zunehmend externe Nachtsekretariate, um ständige Erreichbarkeit zu garantieren. Die Verfasserin legt dar, wie die Auffassungen zum Gehilfenbegriff bis zum Inkrafttreten einer Gesetzesänderung des § 43a BRAO oder des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB, für welche sie Vorschläge unterbreitet, fortentwickelt werden können. Weiterhin führt die Verfasserin aus, inwiefern die Satzungsversammlung § 2 Abs. 4 BORA konkretisieren könnte, um dem Gesetzgeber durch eine zeitgemäße Konkretisierung der Verschwiegenheitspflicht vorauszueilen. In diesem Zusammenhang folgt sodann eine Beurteilung der Zulässigkeit des Cloud Computing, wobei die Anwaltschaft auch diesbezüglich das ihr zur Verfügung stehende Instrument der Ausgestaltung beruflicher Rechte und Pflichten durch die Satzungsversammlung nutzen sollte.

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2014

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