Markenfunktionen und referierende Benutzung
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Wie weit geht der Markenschutz in der Europäischen Union? Diese Frage ist auch nach zwei Jahrzehnten noch nicht beantwortet. Im Jahr 2009 führte der EuGH mit dem L'Oréal -Urteil einen multifunktionalen Ansatz beim Identitätsschutz ein. Die wesentlichen Begriffe definierte er dort aber nur unzureichend; seine darauf aufbauende Rechtsprechung ist deswegen teilweise nicht vorhersehbar und lässt die nationalen Gerichte manchmal ratlos zurück. Dies möchte die Europäische Kommission durch die anstehende umfassende Reform des europäischen Markenrechts ändern. Maria Elena Paulus macht nach einer Analyse des europäischen Markenrechts, die auch die ökonomischen Grundlagen in den Blick nimmt, einen eigenen rechtspolitischen Vorschlag. Im Kern geht es ihr darum, den Identitätsschutz aufzuspalten in einen Verletzungstatbestand für klassische Pirateriefälle und einen für die grundsätzlich erlaubte referierende Benutzung.