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Hybride Gesellschaften in der EU

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Bei hybriden Gesellschaften handelt es sich um Rechtsgebilde, die von den am Besteuerungsvorgang beteiligten Staaten aus steuerlicher Sicht unterschiedlich – das heißt in einem Staat als Kapital- im anderen Staat als Personengesellschaft – eingeordnet werden. Diese unterschiedliche Qualifikation kann sowohl Fälle der Doppelbesteuerung ebenso wie solche der Doppel-Nichtbesteuerung verursachen. Beide Zustände sind in einem Markt ohne Binnengrenzen abzulehnen. Die vorliegende Arbeit untersucht deshalb umfassend, ob bestehende Rechtsgrundlagen (Primärrecht, Abkommensrecht, Sekundärrecht) bei derartigen Qualifikationskonflikten im Zusammenhang mit hybriden Gesellschaften innerhalb der EU solide Einmalbesteuerung gewährleisten können. Da dies verneint werden muss, werden in weiterer Folge diesbezügliche Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Linzer Schriften zum Europäischen Steuerrecht.

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2014

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