Bekanntmachung des einheitlichen Ansprechpartners
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Die Pflicht zur Bekanntmachung des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) ergibt sich rechtlich und faktisch aus der EU-Dienstleistungsrichtlinie, jedoch können Richtlinien ihre volle Wirkkraft nur entfalten, wenn die Begünstigten ihre Rechte kennen und diese auch nutzen. Die geringe Inanspruchnahme aufgrund des mangelnden Bekanntheitsgrades des EA kann daher nur mithilfe eines Kommunikationskonzepts gezielt verbessert werden. Anna Rudolph stellt einen didaktisch nachvollziehbaren Bauplan zur Erstellung eines Kommunikationskonzepts dar, das auf die speziellen Anforderungen der Öffentlichkeitsarbeit zugeschnitten ist. Die Autorin zeigt den zuständigen Stellen als Träger der EAs - Bund, Ländern, Kommunen und Kammern - wie eine widerspruchsfreie und integrierte Kommunikation im europäischen Mehrebenensystem aussehen kann, um zukünftig EU-Richtlinien rechtskonform und effektiver umzusetzen.