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Die garantierte Einspeisevergütung nach dem EEG und das Zuschlagsmodell nach dem KWKG

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Der globale Klimawandel ist eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts. Die Stromeinspeisungsgesetze, wie das EEG und das KWKG, sind dabei mit ihren Abnahme- und Vergütungspflichten unverzichtbare Regelungsinstrumente im Hinblick auf eine erforderliche Energiewende zugunsten des Klimaschutzes. Während das EEG grundsätzlich mit dem Modell einer garantierten Einspeisevergütung die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dadurch fördert, dass der Netzbetreiber den Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig abnehmen und dem Anlagenbetreiber für diesen Strom für eine feste Dauer die im Gesetz festgeschriebene Vergütung zahlen muss, fördert das KWKG die Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Zuschlagsmodell, einem im Vergleich zur garantierten Einspeisevergütung ähnlichen, im Detail aber doch unterschiedlichen Modell. Bei dem Zuschlagsmodell wird zusätzlich zu dem Strompreis an den Anlagenbetreiber ein gesetzlich festgesetzter Zuschlag gezahlt. Der Schwerpunkt der Studie befasst sich mit einer verfassungsrechtlichen Prüfung und einem verfassungsrechtlichen Vergleich dieser Abnahme- und Vergütungspflichten. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob zwei ähnliche, im Detail aber doch unterschiedliche Modelle, wie die garantierte Einspeisevergütung und des Zuschlagsmodell, verfassungsrechtlich nebeneinander Bestand haben können.

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2014

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