Die Sperrmarke
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Marken schaffen ein produktidentifizierendes Unterscheidungszeichen und individualisieren die gekennzeichneten Produkte aus der Anonymität des Marktes. Wie alle gewerblichen Schutzrechte gewährt die Marke ein subjektives Ausschliesslichkeitsrecht. Es ist das Recht, Produkte mit der Marke zu kennzeichnen, aber auch das Recht, die Marke gerichtlich gegen Beeinträchtigungen durch Dritte zu verteidigen. Dieses Ausschliesslichkeitsrecht lädt jedoch zu missbräuchlichem Verhalten ein. Begünstigt durch den Wegfall des Akzessorietätsprinzips tritt in der Praxis vermehrt das Problem auf, dass Markenanmelder nach benutzten Zeichen suchen, die bisher keinen Schutz als Marke haben. Diese Zeichen werden als Marken angemeldet. Nach Eintragung der Marke werden die Vorbenutzer abgemahnt. Dies geht direkt mit dem Angebot einer Lizenz einher. Ziel ist dabei die finanzielle Verwertung der Marke unter Ausnutzung der formalen Rechtsposition. Dieses Werk behandelt die rechtlichen Implikationen dieser Geschäftspraktik und die möglichen Verteidigungen. Dabei beurteilt das Werk diese Fallgestaltungen der bösgläubigen Markenanmeldung auch anhand anderer Rechtsordnungen und schafft so einen Überblick über das internationale Markenrecht mit Blick auf die bösgläubigen Markenanmeldungen. Im Rahmen der Behandlung widmet sich das Werk ebenfalls den Fallgruppen der bösgläubigen Markenanmeldung. Diese werden aus der Literatur gesammelt und ausgewertet. Anhand der Auswertung werden die Fallgruppen neu sortiert und benannt, um die uneinheitliche Verwendung der Fallgruppenbezeichnungen in der Literatur zu ordnen.