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Die Vertraulichkeit ist ein zentrales Anliegen in der Mediation, wird jedoch problematisch, wenn strafrechtlich relevante Informationen ans Licht kommen. Hierbei handelt es sich um Themen wie Steuerhinterziehung, Körperverletzung und Vermögensdelikte. Das berechtigte Interesse der Beteiligten an Geheimhaltung steht im Konflikt mit den Prinzipien des deutschen Strafverfahrensrechts, wie dem Ermittlungsgrundsatz und dem staatlichen Strafanspruch, die bei Anfangsverdacht vorrangig sind. Die Justiz kann unter bestimmten Bedingungen auf vertrauliche Unterlagen zugreifen und die Beteiligten als Zeugen vernehmen, wobei die Zeugenaussage nur eingeschränkt ist, wenn gesetzliche Zeugnisverweigerungsrechte bestehen. Diese Rechte gelten derzeit nur für bestimmte Berufsgruppen, nicht jedoch für Mediatoren. Ein Zeugnisverweigerungsrecht kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, deren Beruf die Mediation umfasst. Zudem stellt sich die Frage des Missbrauchs von Informationen aus Mediationsverfahren und ob der Schutz durch § 203 Abs. 1 StGB oder andere Regelungen ausreichend ist. Die Autorin, Richterin und zertifizierte Mediatorin, schlägt Regelungen vor, um die Vertraulichkeit der Mediation, auch bei strafrechtlich relevanten Informationen, besser abzusichern. Sie lehrt und praktiziert Mediation seit 2004.
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Vertraulichkeit der Mediation, Silke Schneider
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- 2014
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