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Rückvergütungen und Interessenkonflikte in der Finanzbranche

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In der Finanzbranche erhalten Finanzdienstleister regelmässig Rückvergütungen von Dritten, um den Vertrieb und die Platzierung ihrer Finanzprodukte oder -dienstleistungen zu fördern. Ist der Finanzdienstleister gleichzeitig mit der Interessenwahrung für seine Kunden betraut, setzt ihn das einem potentiellen Interessenkonflikt aus. Akzeptiert der Finanzdienstleister in dieser Konstellation die Rückvergütungen, muss er diese grundsätzlich gemäss Art. 400 Abs. 1 OR an seinen Kunden herausgeben. Das Bundesgericht hat diese Herausgabepflicht für sowohl bankinterne als auch bankexterne Vermögensverwalter zuletzt in BGE 138 III 755 bejaht. Die vorliegende St. Galler Dissertation befasst sich mit verschiedenen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Gewährung und der Annahme von Rückvergütungen in der Finanzbranche stellen. Analysiert werden nicht nur die Auswirkungen auf die Vermögensverwaltung, sondern auch auf die Anlageberatung, den Effektenhandel sowie die Versicherungsvermittlung. Im Fokus steht die Frage, wann die Herausgabepflicht in diesen einzelnen Bereichen einschlägig ist. Ferner werden die privat- und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen zum adäquaten Umgang mit Interessenkonflikten im Spannungsfeld mit Rückvergütungen dargestellt. Die zunehmenden Anforderungen an die Transparenz um und Offenlegung von Rückvergütungen werden geprüft. Auch der Verzicht auf Rückvergütungen, insbesondere in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wird thematisiert.

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2014

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