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AML in der Bankpraxis

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Seit den Terroranschlägen von 2001 hat die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung an öffentlicher Aufmerksamkeit gewonnen. Die Gesetzesvorhaben überholen sich gegenseitig, darunter die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie, die am 21. August 2008 durch das Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz in nationales Recht umgesetzt wurde, sowie das Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie und das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz von 2011. Die letzte nationale Novellierung, das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention, folgte 2012. Eine weitere Überholung, die Vierte EG-Geldwäscherichtlinie, wird für Herbst 2013 erwartet. In diesem Kontext wird der 16. Teil des Loseblattkommentars „Bankrecht und Bankpraxis“ angeboten, der die aktuellen Fragen der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung behandelt und nun vollständig aktualisiert wurde. Die Inhalte umfassen Begriffsbestimmungen, Sorgfaltspflichten, interne Sicherungsmaßnahmen, Vorschriften für das Glücksspiel im Internet, die Zentralstelle für Verdachtsmeldungen, sowie relevante Aufsichts- und Bußgeldvorschriften. Zudem wird Geldwäsche als Straftat (§ 261 StGB) und ausgewählte Vorschriften des KWG behandelt. Die Autoren bringen umfassende Erfahrung aus dem Compliance-Bereich und der Rechtsberatung mit, wobei sie in einer renommierten internationalen Unternehmensberatung tätig sind.

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AML in der Bankpraxis, Uta Zentes

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2014
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(Hardcover)
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