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Computerspiele

Urheberrecht und Abgrenzung zu weiteren im Computerspielmarkt relevanten Immaterialgüterrechten

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Computerspiele vereinen informationstechnische und künstlerische Elemente zu einer einheitlichen Werkform, die den Rezipienten einen interaktiven Spielgenuss bietet, der mit traditionellen Werkarten nicht vergleichbar ist. In der Rechtswissenschaft ist die Einordnung von Computerspielen im Urheberrecht umstritten, da sie sich nicht eindeutig einer gesetzlich definierten Werkart zuordnen lassen, was als 'urheberrechtlicher Dualismus der Computerspiele' bezeichnet wird. Diese zentrale Rechtsfrage wird in dem Werk untersucht, um die dogmatische Einordnung von Computerspielen im Urheberrechtssystem zu klären. Dies ermöglicht eine detaillierte Darstellung des positiven Urheberrechts für Computerspielwerke, das insbesondere durch Normdiskrepanzen im Anwendungsbereich der Sondernormen für Computerprogramme, wie beim Vermiet- und Privatgebrauchsrecht, geprägt ist. Zudem werden fundierte Lösungsvorschläge präsentiert. Die Analyse berücksichtigt auch weitere relevante Immaterialgüterrechte im Computerspielmarkt, wie verwandte Leistungsschutzrechte, Markenrechte und zivilrechtliche Persönlichkeitsrechte sowie Aspekte des Lauterkeitsrechts, um ein umfassendes Bild zu vermitteln.

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Computerspiele, Mukit H. Ari

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2014
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