"Nachzügler“ im Insolvenzplanverfahren
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Nachzüglerforderungen können Insolvenzpläne gefährden. Der Autor befasst sich mit der Behandlung von Forderungen, deren Gläubiger (sog. Nachzügler) sich nicht am Insolvenzplanverfahren beteiligt haben und die nun nach der gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans versuchen, diese gegenüber dem sanierten Schuldner durchzusetzen. Während im Regelinsolvenzverfahren die Durchsetzung nicht angemeldeter Forderungen trotz des Grundsatzes der unbeschränkten Nachhaftung zumeist an der Tatsache scheitert, dass das Schuldnervermögen vollständig liquidiert oder ein Restschuldbefreiungsverfahren durchgeführt wurde, gewinnen Nachzüglerforderungen im Insolvenzplanverfahren erheblich an Brisanz. Denn dieses gibt dem Schuldner die Möglichkeit einer Sanierung unter Erhalt des Rechtsträgers, so dass nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens noch Vermögenswerte bei diesem vorhanden sind, in die Gläubiger vollstrecken können. Schon seit den Kommissionsberichten zum Insolvenzrecht zur Reformierung des Konkursrechts wird daher die Frage diskutiert, wie mit solchen Nachzüglerforderungen umzugehen ist und wie die Erfüllung des Insolvenzplans gesichert werden kann. Diese Diskussion wurde zuletzt noch einmal durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) befeuert, welches u. a. versucht hat, die Nachzüglerproblematik durch besondere Verjährungs- und Vollstreckungsschutzvorschriften zu entschärfen. Der Autor untersucht vor diesem Hintergrund, wie der Insolvenzplan dogmatisch auf Nachzüglerforderungen einwirkt und wie einer Gefährdung des Insolvenzplans durch Nachzüglerforderungen entgegengewirkt werden kann. Dabei werden neben der Problematik einer (analogen) Anwendung der §§ 188, 189 InsO im Insolvenzplanverfahren, u. a. die Fragen der Gestaltung von speziellen Nachzüglergruppen und die Zulässigkeit von Präklusionsklauseln dargestellt.