Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe als zentrales Verfolgungsmotiv des Flüchtlingsbegriffs im Lichte des rechtsnormativen Mehrebenensystems
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Das Verfolgungsmotiv der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe stellt ein völkerrechtliches Novum dar, dessen Auslegung und Anwendung im internationalen und nationalen Flüchtlingsrecht sehr umstritten ist. Die Arbeit fragt nach dem konkreten Verständnis dieses zentralen, in der Genfer Flüchtlingskonvention geregelten Verfolgungsgrundes. Dabei orientiert sie sich an den für die Auslegung völkerrechtlicher Verträge maßgeblichen Regelungen und arrondiert auch das europäische und nationale (deutsche) Rechtsumfeld, das – auf unterschiedliche Weise – die Flüchtlingskonvention ebenfalls in seinen Normenbestand aufgenommen hat. Die Untersuchung befasst sich neben dem Verhältnis der verschiedenen Rechtsebenen zueinander auch mit der Wirkung von Beschlüssen des UNHCR.