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Beschränkte Rechtswahl im internationalen Kapitalmarktprivatrecht und akzessorische Anknüpfung an das Kapitalmarktordnungsstatut

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Transaktionen auf dem Kapitalmarkt weisen inzwischen typischerweise grenzüberschreitende Bezüge auf. Die Ermittlung der jeweils anwendbaren Rechtsordnung stellt den Rechtsanwender dabei nicht selten vor erhebliche Probleme. Denn die Heterogenität des Kapitalmarktrechts mit seinen marktordnungs- und privatrechtlichen Elementen macht sich auch auf der Metaebene des Kollisionsrechts bemerkbar. Das erschwert die Systematisierung jener Querschnittsmaterie und erklärt, weshalb keine einheitliche kapitalmarktrechtliche Verweisungsnorm existiert. In seiner Dissertation entwickelt Björn Steinrötter Lösungsvorschläge für das Internationale Kapitalmarktprivatrecht innerhalb der Rom I- und Rom II-Verordnung.

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Beschränkte Rechtswahl im internationalen Kapitalmarktprivatrecht und akzessorische Anknüpfung an das Kapitalmarktordnungsstatut, Björn Steinrötter

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2014
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