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Öffentlichkeitsbeteiligung und Bergrecht

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Die Öffentlichkeitsbeteiligung hat durch Stuttgart 21 und die Fracking-Diskussionen an Bedeutung gewonnen, insbesondere im Bergrecht und den damit verbundenen Genehmigungsverfahren. Das Garzweiler-Urteil des BVerfG (17. Dezember 2013) thematisiert die umfassende Abwägung bei Enteignungen im Rahmen der Betriebsplanzulassung und beeinflusst, welche Belange in diesem Kontext berücksichtigt werden müssen. Im Koalitionsvertrag der CDU, CSU und SPD bleibt das BBergG weitgehend unverändert, jedoch ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit Öffentlichkeitsbeteiligung für Fracking geplant. Diese Prüfung kann jedoch nicht auf der Ebene der Berechtigungen stattfinden, da sie sich auf unternehmerische Interessen konzentriert und nicht auf die Belange der Anwohner oder der Umwelt. Das BBergG bietet jedoch eine solide Grundlage für Öffentlichkeitsbeteiligung im bergrechtlichen Genehmigungsverfahren, was sich in den Praktiken der Länder NRW und Brandenburg zeigt. Es bleibt jedoch unklar, wie die Öffentlichkeitsbeteiligung im Detail gestaltet werden kann, insbesondere hinsichtlich der Definition des relevanten Einwirkungsbereichs. Zudem ist die Situation beim Fracking weiterhin fraglich, da es einem Moratorium unterliegen soll, bis Wissensdefizite beseitigt sind. Die Diskussion über die Begrenzung der Öffentlichkeitsbeteiligung wirft weitere Fragen auf und beleuchtet die aktuellen Herausforderungen im Bergrecht.

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Öffentlichkeitsbeteiligung und Bergrecht, Walter Frenz

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Erscheinungsdatum
2014
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