Der Einsatz der Streitkräfte gegen Piraterie auf See
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Seit 2008 bekämpfen deutsche Streitkräfte Piraten vor der Küste Somalias, wobei sich verschiedene verfassungs- und völkerrechtliche Fragen stellen. Während das Völkerrecht ein militärisches Vorgehen zur Abwehr von Piratenangriffen gestattet, setzt vor allem das Grundgesetz hier Grenzen. In diesem Werk wird unterschieden zwischen unilateralen und multilateralen Einsätzen zur Pirateriebekämpfung. Die Untersuchung ergibt, dass erstere gegen das Grundgesetz verstoßen. Anknüpfend an das Trennungsgebot zwischen Polizei und Bundeswehr erarbeitet die Autorin einen Änderungsvorschlag für die zentrale Norm. Multilaterale Einsätze hingegen sind innerhalb von Systemen gegenseitiger kollektiver Sicherheit verfassungsrechtlich legitimiert. Die Autorin erörtert weshalb auch die Europäische Union und mit ihr die Operation Atalanta ein solches System darstellt. Abschließend befasst sich das Werk auch mit den Rechtsfragen, die sich bei der Festnahme von Piraten durch deutsche Streitkräfte stellen.