Die Vorteilsabschöpfungsabgabe im Abgabesystem des Grundgesetzes
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Der Begriff der Vorteilsabschöpfungsabgabe wurde vom Bundesverfassungsgericht in seinen Entscheidungen zu den Wasserentnahmeabgaben in verschiedenen Bundesländern geprägt. Dabei ließ das Gericht jedoch wichtige Fragen hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen an die Erhebung dieser Abgaben offen. So ist bis heute ungewiss, wie sich die Vorteilsabschöpfungsabgaben in das System der Abgabearten einfügen. Ebenso unklar ist, ob und unter welchen Voraussetzungen neben den Wasserentnahmeabgaben auch andere Abgaben als Vorteilsabschöpfungsabgaben verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden können. Dabei ist eine Konkretisierung der an die Erhebung von Vorteilsabschöpfungsabgaben zu stellenden Voraussetzungen dringend erforderlich. Denn in den letzten Jahren wurde vermehrt versucht, auch die Erhebung anderer Abgaben – insbesondere einige Umweltabgaben (z. B. Versteigerungsentgelte für Emissionszertifikate), aber auch bestimmte wirtschaftsverwaltungsrechtliche Konzessionsabgaben (z. B. Sportwettenkonzessionsabgabe) – unter dem Gesichtspunkt der Vorteilsabschöpfung zu rechtfertigen. Die Autorin stellt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Wasserentnahmeabgaben sowie zu der sog. Fehlbelegungsabgabe dar und entwickelt hieraus eine Definition und Typologie der Vorteilsabschöpfungsabgaben. Die Vorteilsabschöpfungsabgaben werden anhand einer detaillierten Analyse der dogmatischen Grundlagen von Vorzugslasten, Steuern, Sonderabgaben und nichtsteuerlichen Abgaben sui generis in das System der Abgabearten eingeordnet. Dabei geht die Autorin insbesondere auch auf die in diesem Zusammenhang regelmäßig aufgeworfene Frage nach der Anerkennung solcher Gebührenarten ein, deren Gegenleistung auf Seiten des Staates nicht mit Kosten verbunden ist (z. B. Verleihungs- oder Ressourcennutzungsgebühren). Im Rahmen einer umfassenden Verfassungsmäßigkeitsprüfung werden die sich aus der Finanzverfassung und den Grundrechten der Abgabepflichtigen ergebenden Voraussetzungen an die Erhebung von Vorteilsabschöpfungsabgaben geprüft. Dabei werden insbesondere die Fragen der Beschaffenheit des abzuschöpfenden Vorteils, der Erforderlichkeit einer öffentlich-rechtlichen Bewirtschaftungsordnung, der Höhe der Abgabe sowie der Verwendung des Abgabeaufkommens eingehend erörtert. Nach einer kurzen Erläuterung der europarechtlichen Implikationen der Erhebung von Vorteilsabschöpfungsabgaben schließt die Arbeit mit einem Exkurs zu den wirtschaftsverwaltungsrechtlichen Konzessionsabgaben ab.