Einstieg leicht gemacht - Ihr neuer Job als Datenschutzbeauftragter
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Datenschutzbeauftragter zu sein, kann Freude machen. Diese Tätigkeit muss nicht als lästige Pflichtarbeit mit unbekanntem Inhalt verstanden werden. Voraussetzung ist, sich bewusst zu machen, dass Sie eine wichtige Aufgabe wahrnehmen. Sie schützen Kollegen, Verbraucher, Ansprechpartner von Kunden und Lieferanten, Patienten und andere natürliche Personen davor, dass ihnen durch den fahrlässig unkor rekten Umgang mit Daten Schaden entsteht. Auch sorgen Sie dafür, dass die Betroffenen erkennen können, was mit den Informationen über sie passiert. Erst das versetzt die Betroffenen in die Lage, ihre Rechte geltend zu machen. Das größte Problem ist der Start. Wie setzen Sie also die „trockene“ Materie des Datenschutzrechts in der Praxis um? Dabei lässt Sie das Gesetz allein. Diese Einstiegshilfe soll Sie in die Lage versetzen, die notwendigen ersten Schritte im Datenschutz zu gehen. Nehmen Sie die Gestaltung Ihrer Aufgabe auf Basis dieser „Gebrauchsanweisung“ selbst in die Hand und werden Sie zu einer gefragten Datenschutzautorität in Ihrem Unternehmen. Sowohl Ihr Unternehmen als auch die Betroffenen haben es verdient.