Selbst-Gerechtigkeit
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Die in der Strafjustiz tätigen Juristen bleiben als Person meist verborgen. Wie wird die Juristenpersönlichkeit (aus-)gebildet und welche Bedeutung hat sie für richtige Urteile und die Effektivität der Justiz? Selbstgerechtigkeit im Sinne von Überheblichkeit ist, so behauptet der Autor, Resultat von Abwehrvorgängen im psychoanalytischen Sinne. Selbstgerechtigkeit findet in der Institution 'Strafjustiz' günstige Entwicklungsbedingungen und behindert die Effektivität. Um Selbstgerechtigkeit zu überwinden, muß man 'de-institutionalisieren'. Dann kann sich Selbst-Gerechtigkeit, das heißt die Fähigkeit, sich selbst gerecht zu werden und sich in seinen Stärken und Schwächen anzunehmen, entwickeln. Ist diese als Voraussetzung dafür, anderen gerecht werden zu können, gegeben, steigt das Maß an Urteilsrichtigkeit und damit auch an effektiver Kriminalitäts-Prävention. Strafe ist dazu prinzipiell untauglich: Das ist das Dilemma. Das Buch wendet sich an Juristen, Sozialwissenschaftler und interessierte Laien, die die Strafjuristen und die Institution 'Strafjustiz' besser verstehen wollen.