Öffentlichkeitsarbeit an Krankenhäusern
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Die Möglichkeiten zur Außen- und Selbstdarstellung wie auch zur aktiven Werbung von Krankenhäusern sind durch verschiedene gesetzliche Regelungen eingeschränkt. Die umfangreichsten und sicherlich in der Praxis bedeutsamsten Beschränkungen ergeben sich aus dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), das u. a. die Wiedergabe von Krankengeschichten einschränkt, sowie darauf aufbauend aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Anhand zweier Fallbeispiele werden die relevanten juristischen Probleme analysiert und diskutiert. Angelehnt an beide Fallbeispiele können so die drängendsten Fragen, die sich den Ärzten und Pressesprechern stellen, beantwortet werden: Was darf der Arzt sagen? Was darf er nicht bzw. gerade noch so sagen? Was nützt Anonymisierung bzw. Pseudonymisierung? Wie realitätsgetreu und detailliert darf der Arzt beschreiben?