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Informationen sind Entscheidungsgrundlagen für staatliches und individuelles Handeln. Mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besteht ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das dem Einzelnen das Recht gibt, über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu entscheiden. Dies ist besonders relevant im Sozialverwaltungsverfahren nach § 8 SGB X, wo der Schutz persönlicher Sozialdaten eine zentrale Rolle spielt. Gleichzeitig benötigt der Bürger Informationen von der Verwaltung, um seine Rechte effektiv geltend zu machen. Diese Informationen umfassen individuelle Beratung und Akteneinsicht, wobei zahlreiche Zwischenschritte zu beachten sind. Im frühen 21. Jahrhundert entwickeln sich neben dem klassischen Verwaltungsverfahrensrecht die Konturen eines speziellen Informationsverwaltungsrechts, das die Rechtsnormen umfasst, die das Informationsverhalten von Verwaltung und Bürger beeinflussen. Der Autor, Karl Friedrich Köhler, ist Leitender Verwaltungsdirektor und Dekan des Fachbereichs Landwirtschaftliche Sozialversicherung an der Fachhochschule des Bundes und hat zahlreiche Veröffentlichungen zum Recht der gesetzlichen Unfallversicherung und dessen Verfahrensrecht verfasst.
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Die Informationsrechte der Beteiligten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren, Karl Friedrich Köhler
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- 2014
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