Fahrerschutzversicherung
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Seit der Einführung des neuartigen Versicherungsprodukts vor mehr als 10 Jahren bei einzelnen Anbietern hat die Idee einer „Kaskoversicherung für den verletzten Fahrer“ heute viele Nachahmer gefunden. Die FSV soll den Schadensbereich abdecken, für den der geschädigte Fahrer keinerlei Ansprüche gegen andere Personen, gesetzliche und private Versicherer durchsetzen kann. Selbst wenn das innovative Zusatzprodukt in der Autoversicherung günstig zu bekommen ist, so enthält es doch seine Tücken. Die Fahrerschutzversicherung ist eine subsidiäre Restschadensversicherung für den verletzten Fahrer. Das klingt kompliziert - ist es mitunter auch. Mit diesem Titel werden die Zusammenhänge von Schadensersatz-, Sozialversicherungs- und Privatversicherungsrecht dargestellt, die Hinweise zur Gestaltung und Auslegung von individuellen Bedingungen geben können. Dabei wird besonderer Wert auf die Versicherten gelegt, deren versicherungsvertragliche Ansprüche sich nach dem geltenden Schadensersatzrecht richten (sollen). Dass der eigene Kunde kein Unfallgegner ist, der lediglich Haftpflichtansprüche geltend macht, sollte dabei selbstverständlich sein. Für Produktentwickler und Schadenssachbearbeiter bei Versicherungsunternehmen, für Versicherungsvertreter, Makler, Berater, Rechtsanwälte und Gerichte ergeben sich vielfältige Fragen zum Umgang mit dem Spezialthema, das keines sein sollte. Immerhin gibt es in Deutschland rund 54 Mio. Fahrerlaubnisinhaber. Damit berührt das Thema - beruflich oder privat - fast jeden.