Erstellung einer Dokumentationsrichtlinie für Berechnungen nach der DIN V 18599 sowie Anwendung dieser Richtlinie auf Beispielprojekte - unter Berücksichtigung der Prüfbarkeit von Energieausweisen nach der EU-Gebäuderichtlinie
Autoren
Mehr zum Buch
Für eine Energiebilanzierung nach DIN V 18599 gibt es derzeit keine einheitliche Ergebnisdokumentation. Ziel des Projektes war, eine verbindliche Dokumentationsrichtlinie zu entwerfen, die zwei Ansprüchen gerecht wird: Planer- und Gesetzgeberanspruch. Ziel ist der Vergleich von Rechenprogrammen, die Fehlersuche und Plausibilisierung der Ergebnisse. Zu Projektbeginn lag ein Entwurf für eine Dokumentation zur DIN V 18599 vor, welche aber noch an keinem Bilanzierungsprojekt getestet wurde. Das Papier wurde maßgeblich von den Projektbearbeitern erstellt. Die Ideen zur Dokumentation aus dem Normenkreis waren in diesem Papier bereits weitgehend gebündelt. Darüber hinaus war bekannt, dass aufgrund Vorgaben der EU Gebäuderichtlinie Berechnungen zum Energieausweis prüfbar sein müssen. Ziel des Projektes war, Formblätter und Handlungsanweisung zum Ausfüllen zu entwerfen. Darüber hinaus ist das Projekt ein Anwendungstest des entstehenden Beiblattes vor Veröffentlichung beim Beuth-Verlag. So wird sichergestellt, dass die Dokumentationsrichtlinie prinzipiell auf Basis der DIN V 18599-Berechnung mit Zahlen gefüllt werden kann. Das Forschungsprojekt gliedert sich somit in die Reihe der Begleitaktivitäten zur DIN V 18599 und Novellierung der EnEV ein. Es gibt drei Projektschwerpunkte: - Dokumentation von Berechnungen nach DIN V 18599 mit Hilfe von Word und Excel - Erstellung von 3 Beispieldokumentationen auf Basis von früheren Projekten - als Diskussions- und Beratungsgrundlage für die weiteren Arbeitsschritte. Nach Abstimmung mit den Ländern sowie der Softwarehersteller: Anwendung der endgültigen Dokumentation an den 3 Beispielprojekten. - Beschreibung der Ergebnisse zur Umsetzung durch die Softwarebranche sowie Textfassung für den Normkreis - Ausführliche Beschreibung zur rechnerischen Umsetzung für Softwarehersteller. Eine Beratung mit der „Gütegemeinschaft der DIN V 18599 Software“ erfolgte. Für die Zwecke des Projektes war es ausreichend zu klären, ob die Ideen prinzipiell umsetzbar sind. Darüber hinaus wurde erörtert, wie das Beiblatt dokumentiert werden muss, damit eine spätere Softwareumsetzung problemlos erfolgen kann. Im Rahmen des Projektes wurde anhand von Beispielen erläutert, wie (mathematisch gesehen) die gewünschten Zahlen für das Formular erzeugt werden, so dass ein Softwarehersteller dies nachprogrammieren kann. Übergabe des Papiers (Formblätter und Erläuterungstext) an den Normkreis als Grundlage zur Veröffentlichung des Beiblattes sowie der technischen Dokumentation an die Gütegemeinschaft. - Beratungstätigkeit - Diskussion (mündliche und schriftliche) mit Vertretern von Bund und Ländern zur Modifikation der Dokumentation, so dass eine endgültige Dokumentationsrichtlinie erstellt werden konnte. Hier vor allem Beratung über die Möglichkeiten, die sich anhand des Rechenverfahrens überhaupt umsetzen lassen.