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NS-Justiz und Nachkriegsjustiz

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An den Großverbrechen des NS-Regimes waren nicht nur NSDAP, SA und SS beteiligt. Auch der Staat mit seinen Institutionen wie beispielsweise Wehrmacht, Polizei und Justiz war Täter. Nach Kriegsende trat die Selbstrechtfertigung dieser Institutionen in den Vordergrund, während die Aufklärung ihrer Verbrechen in den Hintergrund geriet. Obwohl die Straf- und Militärgerichte zahllose Justizmorde verübten, ist kein einziger Richter wegen seiner Justizverbrechen von einem bundesdeutschen Gericht verurteilt worden. Im Gegenteil, die Justiz der Bundesrepublik wurde mit belastetem Personal wiederaufgebaut. Die historische Forschung hat sich erst sehr spät mit diesen Personen und ihrem Wirken in der Bundesrepublik beschäftigt. Für die demokratische Entwicklung Deutschlands ist es jedoch von großer Bedeutung, den verbrecherischen Charakter der NS-Justiz als Teil des Unrechtssystems der Nationalsozialisten zu erkennen. Anhand von Originaldokumenten betrachtet dieser Band wichtige Forschungsergebnisse zur Beteiligung des Justizpersonals an den NS-Verbrechen. Dadurch entsteht eine interessante Sammlung aus juristischen Aspekten, aufbereitet für Historiker und am Thema Nationalsozialismus Interessierten. Für Interessierte aus der Bildungsarbeit bietet das Buch zusätzliche neue Einsichten auf die Gedenkstätte als außerschulischen Lernort.

Parameter

ISBN
9783734400032

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2014

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