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Strafrechtlicher Vermögensschutz in Stiftungen

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Die Beweggründe für die Errichtung einer Stiftung sind vielfältig. Zu nennen sind etwa gemeinnützige Motive, der Wunsch zur Sicherung der Unternehmensnachfolge und zur Sicherstellung einer langfristigen finanziellen Absicherung der Familie. Diesen Gründen ist gemeinsam, dass ihnen der Gedanke innewohnt, den langfristigen Erhalt von Vermögen zu gewährleisten. Das Vermögen soll im Sinne des Stifters bewahrt und verwendet werden. Damit eine Stiftung in der Lage ist, die der Stiftungsgründung zugrundeliegenden Motive des Stifters dauerhaft zu verwirklichen und die an sie gestellten Aufgaben zu bewältigen, muss das Stiftungsvermögen sowohl vor dem Zugriff Dritter als auch vor dem Zugriff von Stiftungsorganen geschützt sein. Gegenstand dieser Abhandlung ist der Vergleich des strafrechtlichen Vermögensschutzes der Stiftung in Deutschland, in Österreich und der Schweiz. Im Fokus steht dabei der Schutz des Stiftungsvermögens vor untreuerelevanten Verhaltensweisen durch die Akteure der Stiftung, wie beispielsweise durch die Organe, Stiftungsvorstand respektive Stiftungsrat und etwaigem Aufsichtsorgan. Die Untersuchung geht dabei insbesondere der Frage nach, wann die Anlagepolitik des Stiftungsvermögens die Schwelle der Strafbarkeit überschreitet. Im Zuge dessen zeigt sich, dass das deutsche Stiftungsrecht mit der Unterteilung des Stiftungsvermögens in die beiden unterschiedlichen Vermögenssphären, Grundstockvermögen und Zustiftungen, und der damit verbundenen unterschiedlichen Behandlung dieser Vermögenssphären eine Ausgestaltung aufweist, die das österreichische und schweizerische Stiftungsrecht in dieser Form nicht kennen. Inwiefern sich diese Vorgaben auf den Vermögensschutz in der Stiftung auswirken und wo letztlich die Grenzen der Strafbarkeit in den einzelnen Rechtsordnungen gezogen werden, wird für jedes Rechtssystem gesondert betrachtet. Anschließend werden die jeweiligen Rechtsordnungen miteinander verglichen und bewertet. Ziel der Untersuchung ist es, durch den Rechtsvergleichs den strafrechtlichen Vermögensschutz in der deutschen Stiftung näher zu beleuchten und vor diesem Hintergrund zu bewerten.

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2014

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