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Pflegestufe abgelehnt: was tun?

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Widerspruch lohnt sich: Ein Leitfaden durch das Verfahren Jeder dritte Antrag auf Feststellung einer Pflegestufe wird abgelehnt. Oft zu Unrecht! Denn Gutachter ermitteln die erforderlichen Pflegezeiten häufig unzureichend oder gar nicht. Vorgeschriebene Untersuchungen werden oftmals nicht durchgeführt. Wer Widerspruch einlegt, hat also gute Chancen, doch noch zu seinem Recht zu kommen. Gehen Sie dabei systematisch vor – Birgit Greif, die unabhängige Pflegesachverständige, zeigt Ihnen im Ratgeber Pflegestufe abgelehnt: Was tun? wie: Verlangen Sie Einsichtnahme in das ablehnende Einstufungsgutachten. Prüfen Sie, ob wirklich alle Hilfeleistungen mit dem tatsächlichen Zeitaufwand aufgeführt und/oder ob einzelne Untersuchungen unterblieben sind. Bereiten Sie sich auf den Zweitbegutachtungstermin optimal vor, indem Sie die neu gewonnenen Erkenntnisse nutzen. Führen Sie ein minutengenaues Pflegetagebuch. Bestehen Sie darauf, dass alle vorgeschriebenen Untersuchungen durchgeführt werden. Orientieren Sie sich bei der Formulierung Ihres Widerspruchs an den 10 erfolgreichen Musterfällen. Das Handbuch enthält zahlreiche praktische Tipps und Musterformulare für ein Pflegetagebuch.

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Pflegestufe abgelehnt: was tun?, Erika Birgit Greif

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Erscheinungsdatum
2014
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