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Der Parallelhandel mit Arzneimitteln im europäischen Binnenmarktrecht

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'Parallelhandel' ist der Oberbegriff für Parallelimporte, Parallelvertrieb und Reimporte. Allen diesen parallelen Vertriebsformen ist gemeinsam, dass sie außerhalb des vom ursprünglichen Hersteller für seine Erzeugnisse in einem Mitgliedstaat aufgebauten Vertriebsnetzes stattfinden. Großhändler nutzen das infolge fehlender Harmonisierung in der EU bestehende Preisgefälle für Arzneimittel, indem sie diese ins Inland importieren und dort zu günstigeren Preisen anbieten als die Hersteller. Die wirtschaftliche Bedeutung des Parallelhandels mit Arzneimitteln hat in jüngerer Zeit stark zugenommen, wogegen sich die forschende Pharmaindustrie durch vielfältige Strategien zur Wehr setzt. Sie befürchtet infolge des Parallelhandels Verluste, die es ihr unmöglich machen, die hohen Forschungs- und Entwicklungskosten zu amortisieren. Allen Strategien ist gemeinsam, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf Immaterialgüterschutz stützen. Die Arbeit will hierzu eine umfassende binnenmarktrechtliche Analyse liefern. Sie betrachtet sowohl die kartell- als auch die warenverkehrsrechtliche Seite und zeigt etwaige Friktionen zwischen beiden Normkomplexen auf. Die Verfasserin setzt sich dabei insbesondere mit den ökonomischen Argumenten in der Diskussion über Zulässigkeit und Grenzen des Parallelhandels mit Arzneimitteln in der EU auseinander ('more economic approach').

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2014

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