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Völker- und europarechtliche Fragen des Staatsbankrotts

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Auch Staaten können bankrottgehen. Dass der Gesetzgeber sich für insolvenzunfähig erklärt, ändert hieran wenig. Es verschlimmert die Problemlösung allenfalls, wenn das, was qua Gesetz nicht sein darf, eben doch eintritt. Auf die Rufe nach einem Staatsinsolvenzrecht in der jüngsten Finanzkrise wurde trotzdem lediglich, dafür umso eiliger mit „Denkverboten“ reagiert. Die Entwicklung und Etablierung eines Staatsinsolvenzrechts muss als Chance verstanden werden. Dies ist der Appell der Arbeit an den Gesetzgeber. Die bankrottbedingten Schäden und Verluste der Funktions- und Handlungsfähigkeit des Staates sind vielfach ohnehin größer als jeder mit einem Staatsinsolvenzverfahren verbundene Souveränitätsverlust. Daher ist die Abhandlung der Entwicklung eines ausgewogenen Regelwerks zur transparenten Abwicklung von Staatsbankrotten gewidmet und soll die hiermit einhergehenden Möglichkeiten aufzeigen. Dazu werden zunächst die bisherige Krisenbewältigungspraxis mit dem Schwerpunkt auf der Euro-Krise und die wenigen existenten Theoriemodelle zur Verbesserung dieser Praxis beleuchtet und ausgewertet. Auf dieser Grundlage werden dann im Hauptteil der Studie Überlegungen zur Entwicklung eines neuen Ansatzes für ein Staatsinsolvenzrecht angestrengt und als schlüssiges Gesamtregelwerk zusammengefasst.

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2014

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