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Die Neuerscheinung behandelt die Entwicklung des Privat- und Strafrechts im europäischen Raum als eigenständige Rechtsdisziplin vom Mittelalter bis zur Gegenwart des Europäischen Rechts. Der Autor beschreibt grundlegende Strukturen der Rechtsentwicklung in Europa, einschließlich des römisch-kanonischen Rechts, des ius commune als Gemeines Recht sowie des nationalen Rechts und des Lehensrechts. Zudem wird die Rezeption des römischen Rechts, der juristische Humanismus, das Naturrecht und die nationalen Kodifikationen in Europa eingehend beleuchtet. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung der Rechtseinheit in Deutschland. Auch das Common Law in Großbritannien, das sich deutlich von der kontinentaleuropäischen Rechtsentwicklung unterscheidet, wird behandelt. Die Inhalte umfassen die europäische Rechtsarchitektur, mittelalterliche Rechtsgrundlagen, die Renaissance des römischen Rechts, die Rolle von Glossatoren und Kommentatoren, die gelehrte Rechtskultur, forensische Jurisprudenz, Quellen und Lehren des Naturrechts, das Recht in der Aufklärung, das Zeitalter der Kodifikationen sowie aktuelle Tendenzen der Rechtswissenschaft im 20. Jahrhundert. Die Darstellung bietet eine eingängige Übersicht über die wesentlichen Entwicklungsstufen des Rechts in Europa seit der Spätantike und verbindet die Entwicklung von Privat- und Strafrecht. Die Zielgruppe sind Studierende der Rechtswissenschaften und der Geschichte.
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Neuere europäische Rechtsgeschichte, Hans Schlosser
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- 2014
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