Wasserrecht in Europa
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Alles fließt – ist eine Metapher für die Prozessualität der Welt. Sie gilt auch und gerade für das Wasserrecht, bei dem die EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahre 2000 einen Paradigmenwechsel eingeläutet hat, dessen Umsetzung von den Mitgliedstaaten massive Anpassungsleistungen erfordert, die bei der Viskosität der zu bewältigenden Probleme wohl nur als Daueraufgabe für Generationen angemessen begriffen werden können. Die Richtlinie schreibt den Mitgliedstaaten vor, spätestens bis zum Jahre 2027 einen „guten Zustand“ aller Gewässer zu erreichen. Ziemlich genau die Hälfte des Wegs dorthin ist zurückgelegt. Das gab Anlass zu einer kritischen Bestandsaufnahme, zu der die 19. Würzburger Europarechtstage im Oktober 2013 einen Beitrag leisten wollten, und zwar einerseits durch die Reflektion auf die Chancen und Grenzen eines qualitätsbezogenen Umweltgesetzes an sich, andererseits durch die Untersuchung aktueller Einzelthemen, die in der Lage sind, die Erreichung des übergeordneten Qualitätsziels zu gefährden. Mit Beiträgen von: Dr. Eckhard Coring, Prof. Dr. Martin Führ, Prof. Dr. Erik Gawel, Dr. Athanasios Gromitsaris, Christiane Heiß, Dr. Frank Hofmann, Prof. Dr. Hans-Joachim Koch, Hans-Hartmann Munk, Prof. Dr. Eckard Rehbinder, Prof. Dr. Michael Reinhardt